AKTUELL

EINE ANTWORT UND EINE NEBELKERZE (4/2024)

Nun haben doch tatsächlich einige Organisationen und Privatpersonen, die den Offenen Brief zu #InklusiveBildungJetzt unterzeichnet hatten, eine Antwort erhalten.

Das Positive zuerst: Dass endlich geantwortet wurde, finden wir gut und wichtig. Zwei Ministerien haben sich zusammengesetzt und nicht nur drei dünne Zeilen formuliert.

Aber natürlich stellt uns die Antwort nicht zufrieden. Wir erwarten, wie im Brief beschrieben, ein deutliches, stärkeres und entschiedenes Engagement des Bundes. Wir haben jetzt wieder nur gehört: Wir tun doch, was wir können.

Nein, das tun weder das BMAS noch das BFBF. Aber sie können sehr gut Nebelkerzen auswerfen, vor allem das BMAS.

In der Antwort ist folgendes zu lesen:

"Das BMAS engagiert sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten im Bereich Ausbildung. So wurde zum Beispiel bis zum 31. Dezember 2021 ein Projekt zum zertifizierten Berufsbildungsgang zur/zum Büropraktikerin/Büropraktiker Leichte Sprache gefördert - ein Bildungsgang, der Fähigkeiten und Kompetenzen im Büromanagement vermittelt und gleichzeitig zur Prüferin/zum Prüfer für Leichte Sprache qualifiziert. Ziel ist und war es, Menschen mit Lernschwierigkeiten den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen."

Schaut man sich die Internetseite des Projektes an https://www.fachkraft-leichte-sprache.de/bueropraktikerin-leichte-sprache an und recherchiert ein bisschen weiter, stellt man folgendes fest:

  • Das Projekt ist seit 2022 abgeschlossen. Es gibt bislang kein Abschlussprojekt. Niemand hat es bislang nachgemacht. Es bietet also aktuell NIEMANDEM auch nur irgendeine Chance.
  • Es haben lediglich 12 Menschen mit Behinderung teilgenommen. Wir sprechen aber über 300.000 Menschen in Werkstätten.
  • Lediglich ein TL hatte eine Praktikumsstelle auf dem 1. Arbeitsmarkt. Alle anderen blieben (auch auf eigenen Wunsch) im WfbM-System auf einem Außenarbeitsplatz. Das ganze Projekt selbst fand in der Werkstatt-Welt statt.
  • Alle TL waren Werkstattbeschäftigte, schon wegen der Finanzierung des Projektes. Ziel der UN-BRK ist es aber, jungen Menschen Übergänge direkt von der Schule in den 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ohne dass sie erst in eine WfbM gehen bzw. gehen müssen.
  • Schon die Praktikumsstellen im Projekt boten wenig bis keine Möglichkeit, sich als Prüfer für Leichte Sprache einzubringen.
  • Anschlussarbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt sind unseres Wissens nach nicht entstanden.
  • Der Begriff "Büropraktiker*in" suggeriert, dass es sich um eine Fach-Praktiker-Ausbildung handelt. Das war aber nicht der Fall.
  • Und: Die Agentur für Arbeit war überhaupt nicht beteiligt.

Von einem "Zugang" zum 1. Arbeitsmarkt kann also keine Rede sein.
SO kommen wir keinen Schritt weiter!

Antowort Nebelkerze

⌈als einzelner Link unter: https://www.lag-bw.de/archiv/aktuell-lag/eine-antwort-und-eine-nebelkerze-4-2024


 

1315 JAHRE UN-BRK (3/2024)

Am 26.3.2024 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention seit 15 Jahren in Deutschland.

Das ist kein Jubiläum zum Feiern - das haben wir sowohl in dieser Presseerklärung als auch in einem Brief an Kultusministerin Schopper zum Ausdruck gebracht:

Vor allem der Artikel 24 - inklusive Bildung - ist von einer Umsetzung noch weit entfernt. Das sehen auch der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel und die Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte so und attestieren "dringenden Handlungsbedarf". Den sehen wir auch und vor allem in Baden-Württemberg.

Wir waren mit einer bundesweiten Elterngruppe in Genf zur Staatenprüfung und in Berlin zur BRK-Konferenz. Wir haben Offene Briefe geschrieben, aber wir haben nicht den Eindruck, gehört zu werden - weder vom Bund noch von den Ländern.

Auch in Baden-Württemberg kommt inklusive Bildung nicht wirklich voran. Wo wir, ausgehend von der UN-BRK und den Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses, die Probleme und den Handlungsbedarf hier im Land sehen, haben wir unten und in der Anlage aufgeführt.

  1. Das unzureichende Schulgesetz, das dazu führt, dass den meisten Kindern mit Behinderung weiterhin ihre Wohnortschule verwehrt wird.
  2. Das Sondersystem - die heilige Kuh in Baden-Württemberg, die dazu führt, dass jede noch so kleine Sonderschule erhalten wird und von einem Systemwechsel jegliche Spur fehlt.
  3. Die Beteiligten und viel "altes Denken", das dazu führt, dass weiterhin fast ausschließlich Sonderschulbefürworter auf allen Ebenen das Verwaltungshandeln prägen, die die UN-BRK bewusst falsch auslegen und damit deren Umsetzung verhindern.

15 Jahre UN-BRK – #InklusiveBildungJetztinBaWü – 3 wichtige Bereiche und Forderungen

1. Das unzureichende Schulgesetz

Die Vorgaben der UN-BRK und die Aussagen der Abschließenden Bemerkungen:
Artikel 24 der UN-BRK schreibt vor, dass allen Kindern mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zu einer hochwertigen Bildung in „der Gemeinschaft, in der sie leben“, ermöglicht wird.

Die Realität in Baden-Württemberg: In der Realität ist es vielen Kindern mit Behinderung verwehrt, an ihren Wohnortschulen zu lernen. Es werden „Zwangsgruppen“ an irgendwelchen Schulen, quasi Schwerpunktschulen durch die Hintertür, gebildet. Für diese und für ausgelagerte Sonderschulklassen fahren Kinder mit Behinderung in Bussen quer durch die Lande, Tag für Tag. Auch die normalen Berufsschulen stehen vielen nicht offen. Für einen Vorrang der Inklusion, die Abschaffung der Außenklassen und inklusive Anschlüsse an
die Sekundarstufe 1 fehlte den Schulgesetzesmachern 2015 der Mut. Der jetzigen Landesregierung fehlt dazu schon der Wille.

Dringend nötige Veränderungen: Jedem Kind mit Behinderung muss ermöglicht werden, in seinem sozialen Umfeld zur Schule zu gehen. Ohne Wenn und Aber. Dafür ist eine Änderung des Schulgesetzes in BaWü nötig, damit das Gesetz den Anforderungen der UN-BRK gerecht wird.

2. Das Sondersystem – die heilige Kuh in Baden-Württemberg

Die Vorgaben der UN-BRK und die Aussagen der Abschließenden Bemerkungen: Der UN-Fachausschuss ist „besorgt“ über die weite Verbreitung von Sonderschulen und Sonderklassen in Deutschland. Er fordert einen Plan zur Beschleunigung des Übergangs zu einem inklusiven Schulsystem.

Die Realität in Baden-Württemberg: Jede noch zu kleine Sonderschule wird in BaWü erhalten. Durch das Festhalten am Doppelsystem (Sonderschulen UND inklusive Schulen) fehlt
es vor allem für die Inklusion an Geld und Personal. Die Exklusionsquote – also die Zahl der Kinder, die an Sonderschulen lernen – ist in Baden-Württemberg seit Inkrafttreten der UN-BRK wieder gestiegen. Das ist ein Skandal. Einen Plan, dies zu ändern, gibt es nicht, schon gar keinen Zeit- oder Maßnahmenplan.

Dringend nötige Veränderungen: Das Sondersystem muss abgebaut werden. Es gibt kein „Elternwahlrecht“ für Sonderschulen, sondern nur das Recht (der Kinder) auf angemessene Vorkehrungen und damit ein hochwertiges inklusives Schulsystem, das allen Kindern gerecht wird.

3. Beteiligten und viel „altes Denken“

Die Vorgaben der UN-BRK und die Aussagen der Abschließenden Bemerkungen: Der Ausschuss stellt „falsches Verständnis“ und „negative Wahrnehmungen zur inklusiven Bildung“ auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung fest.

Die Realität in Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg setzen die Schulämter „Inklusion“ nach eigenem Gutdünken um. Etikettenschwindel ist an der Tagesordnung. Ausgelagerte Sonderschulklassen werden als „inklusiv“ verkauft, Eltern noch immer stark ins Sondersystem beraten und gedrängt. Das Kultusministerium schaut bei all dem zu. Es wird überwiegend noch immer von Menschen bestimmt, die sich viele Jahre als überzeugte Verfechter des Sondersystems positioniert haben und auch weiter die völlig inakzeptable Meinung vertreten, dass Sonderschulen legitimer Teil eines inklusiven Schulsystems sind. Lehrer*innen jammern mehr über Inklusion als dass sie sich fortbilden und auf diese menschenrechtliche Verpflichtung einlassen. Viele sehen Inklusion noch immer als „Kür“ an.

Dringend nötige Veränderungen: Wer Inklusion wirklich will, braucht auf allen Ebenen von Schulen und Schulverwaltungen Menschen, die Inklusion engagiert umsetzen statt sie zu boykottieren und schlechtzureden. Dafür haben die Landesregierung und das Kultusministerium zu sorgen: Durch angemessene Personalausstattung, Fortbildung, aber vor allem durch eigene (!) Klarheit und Führung.

Quellen:
Artikel 24 UN-BRK (deutsche Fassung)
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/datenbanken/datenbank-fuer-menschenrechte-und-behinderung/detail/artikel-24-un-brk
Abschließende Bemerkungen des UN-Fachausschusses 2023 (englische Fassung)
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2FC%2FDEU%2FCO%2F2-3&Lang=en

15 Jahre Instagram5


⌈als einzelner Link unter: https://www.lag-bw.de/archiv/aktuell-lag/15-jahre-un-brk-3-2024


Rombe

PROTEST IN BERLIN (2/2024)

Kirsten Ehrhardt (Vorstand) und Mary Buch nahmen für unsere LAG BW GLGL an der Konferenz "Neuer Schwung für die Umsetzung der UN-BRK" in Berlin und den begleitenden Elternprotesten teil. Die Gruppe, die auch schon zur Staatenprüfung nach Genf gereist war, startete morgens am Kanzleramt (Foto). Mittags wurde das Transparent "Schämt euch" sowohl vor dem Berliner Congress Center als auch innen ausgerollt. Kirsten Ehrhardt gab zum Thema inklusive Bildung ein Interview im Deutschlandfunk:
https://www.deutschlandfunk.de/eltern-fordern-mehr-anstrengung-bei-inklusion-interview-kirsten-ehrhardt-dlf-ba089e3a-100.html
Die Abendschau im rbb brachte einen kleinen Bericht und das Foto wurde bei Spiegel online veröffentlicht. Die Eltern hatten auch Lose für die Teilnehmenden der Konferenz mitgebracht unter dem Motto "Inklusions-Lotterie": Leider gab es nur Nieten. Unsere Teilnehmerinnen waren zufrieden: "Wir waren unüberhörbar und unübersehbar."

 


Rombe

KiTa-Anmerkungen, 2. Teil (12/2023)

Weiterhin ist die Situation in den KiTas in Baden-Württemberg im Focus.

Hier von uns folgende Ergänzungen:

  1. Wichtig finden wir ein Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland aus NRW an seine KiTas, denn die Argumentation des LVR lässt sich - vor allem nach der Änderung des KiTag-Gesetzes und die Angleichung an die Formulierungen aus dem SGB VIII - 1:1 auf BaWü übertragen:
    "Kinder mit Behinderung dürfen NICHT allein aufgrund der Tatsache von der Betreuung ausgeschlossen bzw. benachteiligt werden, weil die Person, die die individuelle heilpädagogische Leistung erbringt ("KiTa-Assistenz"), abwesend ist." Unzulässig ist ein stundenweiser, partieller oder gänzlicher Ausschluss. Auch vertragliche Vereinbarungen, die dies enthalten, wertet der LVR für seine Einrichtungen ganz klar als "rechtswidrig".
    All das muss aus unserer Sicht auch für die KiTas in Baden-Württemberg gelten und sollte allen Kommunen hier klar sein. Leider ist es das nicht. (Das Rundschreiben ist bei uns erhältlich).

  2. Leider ist auch vielen Akteuren hier in BaWü die eigentliche Problemlage nicht klar, zB dem Paritätischen. Dessen Presseerklärung zum 3.12. hinterlässt uns kopfschüttelnd.
    https://paritaet-bw.de/presse/pressemitteilungen/Int-Tag-Menschen-m-Behinderung
    "Nur jedes dritte Kind mit Behinderung bekommt RegelkiTaPlatz" stimmt so nicht. Nur jedes 3. Kind BESUCHT eine Regeleinrichtung. Da liegt aber aus unserer  Sicht an dem flächendeckenden Angebot von Sonderkindergärten (Schulkindergärten § 20 SchulG), das sich BaWü noch immer leistet. In anderen Bundesländern gibt es diese separierenden Einrichtungen (auch wenn sie manchmal mit Regeleinrichtungen kooperieren und sich "inklusiv" nennen, was sie rechtlich nicht sind), schon lange nicht mehr. Diese Sonderkindergärten führen dazu, dass nahezu alle Eltern dort hin beraten werden ("das sind die KiTas für die Behinderten") und sich viele Regeleinrichtungen zurücklehnen und Eltern von Kindern mit Behinderung dorthin drängen, frei nach dem Motto: Wir sind nicht zuständig. Das erleben unsere Mitgliedsfamilien seit Jahren. DIESES Thema muss aus unserer Sicht dringend bearbeitet werden. Es geht auch nicht darum, einen "flächendeckenden Ausbau der inklusiven Kinderbetreuung im Land" zu fordern, sondern alle KiTas darauf hinzuweisen, dass es eine Verpflichtung zur Inklusion gibt, die ja jetzt auch im neuformulierten KiTa-Gesetz von Baden-Württemberg deutlich beschrieben ist: § 3 greift die Formulierung des inklusiven SGB VIII auf. Die Presseerklärung des Paritätischen hingegen hat dazu geführt, dass auch die Berichterstattung völlig schräg erfolgt ist, zB hier: "Nur jedes dritte Kind mit Behinderung bekommt laut Paritätischem in BW einen Platz in einem Regelkindergarten. Der Verband fordert deshalb von den Kommunen mehr integrative Plätze."
    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/paritaetischer-bw-inklusion-kitas-tag-menschen-mit-behinderung-100.html

Es geht nicht um "integrative Plätze", sondern um die selbstverständliche Aufnahme von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen in Baden-Württemberg, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Dafür muss natürlich das Land Bedingungen, also angemessene Vorkehrungen im Sinne er UN-BRK schaffen, wenn sie den nötig sind. Oft reichen der Wille und Ideen. Dieser Wille ist aber oft nicht da, weil ja diese Sonderkindergärten gibt. Der erste und wichtigste Schritt ist für uns daher die Abschaffung der Sonderkindergärten, was im Übrigen zum Freiwerden riesiger finanzieller und personeller Ressourcen führen würde. Diese kann man in die Regeleinrichtungen investieren, um sie auch tatsächlich ALLE in die Lage zu versetzen, alle Kinder aufzunehmen.


Rombe

Änderung des KiTa-Gesetzes (11/2023)

Eltern von künftigen Kindergarten-Kindern aufgepasst:
Zur Zeit läuft in Baden-Württemberg das Verfahren zur Änderung des KiTa-Gesetzes. Die Änderungen haben das Kabinett bereits passiert:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5608_D.pdf

Geändert wird auch § 2:

Bislang:
(2) Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Dies ist auch im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung nach § 3 Abs. 3 angemessen zu berücksichtigen. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bleiben unberührt.

Neu:
1. § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden.“
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.“

In den Begründungen ist zu lesen, es handele sich lediglich um eine Anpassung an Bundesrecht (§ 22a Absatz 4 SGB VIII), die Änderung habe also nur deklaratorischen Charakter. Weitere Kosten entstehen nicht."

Die Änderung ist aber mehr: Endlich ist der Zusatz "sofern der Hilfebedarf dies zulässt" weggefallen. Damit ist "sollen" rechtlich ein "müssen" ohne Wenn und Aber. Denn: In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass „Soll“-Vorschriften im Regelfall für die mit ihrer Durchführung betraute Behörde rechtlich zwingend sind und sie verpflichten, so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt ist. Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (Urteile vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275, 278 und vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 4.89 - BVerwGE 88, 1, jeweils m.w.N.)

Der neue Satz 2 schränkt Satz 1 nicht ein, sondern greift die UN-BRK mit ihren "angemessenen Vorkehrungen" auf.

Eltern von Kindern mit Behinderung sollten diese Gesetzesänderung kennen und sich nicht (mehr) in die in BaWü noch immer so gehegten und gepflegten Sonderkindergärten ("Schulkindergärten") abdrängen lassen!




#InklusiveBildungJetzt! Übergabe eines Offenen Briefes in Berlin (10/2023)

Am 10.10. wurde ein Offener Brief an die Minister an Heil (Arbeit und Soziales) und Stark-Watzinger (Bildung und Forschung) übergeben.

Die Botschaft: Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor allem im Bereich inklusiver Bildung (Artikel 24 UN-BRK)! Und: Der Bund, nicht nur die Länder, ist gefordert!

Initiatorinnen der Aktion sind Eltern von Kindern mit Behinderung aus mehreren Bundesländern, die am 29./30. August bei der UNO in Genf anlässlich der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegen die fehlende Realisierung der inklusiven Bildung protestiert hatten.

Wir als LAG BW GLGL haben an dem Brief, der Unterschriftenaktion und der Öffentlichkeitsarbeit sehr aktiv mitgewirkt.

Unterzeichnet haben den Brief mehr als 140 Verbände und Organisationen sowie mehr als 1.400 Einzelpersonen aus ganz Deutschland, darunter viele Eltern von Kindern mit Behinderung und in der Bildungspraxis und der Wissenschaft Tätige.

Zu den unterzeichnenden Verbänden gehören zum Beispiel der Paritätische, die Sozialverbände VdK und SoVD, der Grundschulverband, die Gewerkschaft GEW, der Verband Sonderpädagogik, die Lebenshilfe, der Verband der Kinder- und Jugendmedizin, die LIGA Selbstvertretung und zahlreiche Selbstvertretungs- und Elternorganisationen.

 

Hier können Sie den Brief mit allen Unterzeichner*innen lesen 〉〉

 



Der Brief richtet sich bewusst nicht an die Bundesländer, sondern an den Bund. Denn Deutschland als Gesamtstaat muss sich nach der deutlichen Rüge durch den UN-Fachausschuss bei der Staatenprüfung in Genf Ende August, so die Unterzeichner, endlich seiner vollen Verantwortung für inklusive Bildung in Deutschland stellen und darf das nicht allein den Bundesländern überlassen. Unsere 2. LAG BW GLGL-Vorsitzende Kirsten Ehrhardt, die auch in Genf bei der Staatenprüfung vor Ort war, sagt für die Unterzeichner: „Deutschland als Ganzes ist die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen. Deshalb muss nun Schluss sein mit dem steten Verweis auf den Föderalismus: Da können wir als Bund leider nichts tun. Und der Haltung: Wir waschen unsere Hände in Unschuld.“

Formuliert sind im Brief vier konkrete Forderungen:

  1. Der Bund muss auf umfassende Aktionspläne für inklusive Bildung durch die Länder dringen.
  2. Er muss eine einheitliche Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Bildungsbereich sicherstellen.
  3. Der Staat muss in allen Bereichen die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention offensiv vertreten.
  4. Die Bundesregierung muss eine bundesweite Aufklärungskampagne starten, die deutlich macht: Inklusion ist Menschenrecht und damit Pflicht, keine Kür und vor allem nicht in das Belieben der Länder gestellt.


Hier können Sie den Brief noch mit unterzeichnen:

http://allianz-inklusive-bildung.de/unterzeichne-den-offenen-brief/

 



Die Ergebnisse der Staatenprüfung (10/2023)


Die sogenannten "Abschließenden Bemerkungen" zu Artikel 24 haben wir leicht erklärt - in Einzelposts bei instagram und in diesem kleinen Filmchen:


Hier lesen Sie noch einmal die Original-Zitate aus dem UN-Bericht:

(1)
"Wir sind besorgt über die mangelnde  vollständige Umsetzung der inklusiven Bildung ..."

(2)
"Wir sind besorgt über die Verbreitung von Sonderschulen und Sonderklassen..."

(3)
"Wir sind besorgt... über den Mangel an Mechanismen zur Förderung der inklusiven Bildung.“

(4)
"Wir sind besorgt über … Fehlvorstellungen zur inklusiven Bildung bei einigen Exekutivorganen.“

(5)
"Wir sind besorgt über … negative Wahrnehmungen zur inklusiven Bildung bei einigen Exekutivorganen.“

(6)
"Wir empfehlen... einen Plan zur Beschleunigung des Übergangs von Sonderschulen zu inklusiver Bildung."

(7)
„Wir empfehlen… einen Plan ... mit konkreten Zeitplänen...“

(8)
„Wir empfehlen… einen Plan … mit menschlichen, technischen und finanziellen Ressourcenzuweisungen.“

(9)
„Wir empfehlen… einen Plan … mit klaren Verantwortlichkeiten.“

(10)
„Wir empfehlen… kontinuierliche Schulungen für Lehrer*innen zur inklusiven Bildung.“



Wir bei instagram (10/2023)


Nun sind wir mit der LAG BW GLGL auch bei instagram:
https://www.instagram.com/lag_bw_glgl/
Schaut mal rein und folgt uns gerne! Dort werden wir unsere Arbeit ein bißchen tagesaktueller darstellen als hier auf der Webseite.
Unseren twitter-Account haben wir gelöscht.



Klare Rüge der UNO wegen mangelnder Umsetzung von Inklusion in den Schulen (09/2023)

Die sogenannten "Abschließenden Bemerkungen" sind da!


Der UN-Fachausschuss, der Deutschland in Genf geprüft hat, hat seine Empfehlungen ausgesprochen und vor allem seine große Sorge formuliert, dass Deutschland bei der Umsetzung der UN-BRK in der Bildung nicht vorankommt.

Kirsten Ehrhardt, 2. Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinsamft Baden-Württemberg "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" e.V., die bei der Staatenprüfung Ende August in einem Protestcamp vor Ort war, fasst zusammen:

"Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert dafür zu sorgen, dass die Bundesländer umfassende Aktionspläne vorlegen und umsetzen, um die Umwandlung der Sonderbeschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in eine inklusive Beschulung zu beschleunigen. Und zwar mit klaren Zeitplänen und Ressourcenzuweisungen. Der Fachausschuss formuliert seine „Besorgnis“ über das Weiterbestehen und die weite Verbreitung von Sonderschulen und Sonderklassen.

Für Baden-Württemberg bedeutet das:

  • Die Landesregierung und das Kultusministerium können sich nicht hinter dem sog. "Elternwahlrecht" verstecken und damit ihr Nichtstun rechtfertigen.
  • Die Landesregierung und das Kultusministerium müssen endlich personelle und sachliche Ressoucen in die allgemeinen Schulen
    verschieben. Das bedeutet, die Zahl der Sonderschulen zu reduzieren, und zwar nicht irgendwann mal, sondern zügig.
  • Die Landesregierung und das Kultusministerium dürfen nicht zulassen, dass im Land auch nur eine einzige Sonderschule neu gebaut wird.

Wenn in den Bemerkungen der UN von "Fehlvorstellungen und negativen Wahrnehmungen zur inklusiven Bildung bei eigenen Exekutivorganen" die
Rede ist, ist das eine Ohrfeige und heißt das im Klartext: Bund und Länder haben es immer noch nicht verstanden.

Ein inklusives Schulsystem in Deutschland ist Pflicht, nicht Kür!"


Quelle:
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2FC%2FDEU%2FCO%2F2-3&Lang=en

Rombe

Protest bei Staatenprüfung in Genf  (9/2023)


Ende August haben wir uns an einem bundesweiten Eltern-Protestcamp während der Staatenprüfung zur UN-BRK beteiligt. Unsere zweite Vorsitzende Kirsten Ehrhardt ist dafür vier Tage mit Familie nach Genf gereist. Es ging darum, Sichtbarkeit und Öffentlichkeit für diesen wichtigen völkerrechtlichen Vorgang und Deutschlands Versäumnisse bei inklusiver Bildung herzustellen: Mit Interviews, vielen Gesprächen, Hintergrundtreffen und Aktionen auf dem Platz der Nationen direkt vor dem UNO-Gebäude. Das ist aus unserer Sicht gut gelungen.

Kirsten Ehrhardt ist in den folgenden Beiträgen zu hören bzw. zitiert:
https://web.de/magazine/panorama/schaemt-eltern-protestieren-genf-deutschland-38576926
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-interview/audio-inklusive-bildung-in-deutschland-politischer-wille-fehlt-100.html

Mehr Links zur Berichterstattung finden Sie im aktuellen Inklusionspregel von "mittendrin e.V.":
https://www.inklusions-pegel.de/august2023


Hier einige Genfer Eindrücke:

    ARCHIV


    Rombe

    Drei Berichte - ein Ergebnis (8/2023)

    Nein, Deutschland setzt die UN-Behindertenkonvention nicht um!

    Zu diesem Ergebnis kommen drei Berichte, die im Vorfeld der Staatenprüfung durch den UN-Fachausschuss veröffentlicht wurden. Ihr gemeinsamer Tenor: Kein Plan, kein Wille, Stagnation statt Fortschritt, Exklusion statt Inklusion.

    Das Institut für Menschenrechte hat seinen Bericht vorgelegt:
    https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/menschenrechtsinstitut-bemaengelt-stagnation-bei-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-in-deutschland

    Der deutsche Behindertenrat hat den Parallelbericht der Zivilgesellschaft veröffentlicht, an dem wir auch mitgearbeitet haben.
    Titel: "Menschenrechte jetzt!"
    https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID292569

    Und auf der Webseite von "mittendrin" findet sich noch ein Statement über den Stand der Inklusiven Bildung, den wir auch als LAG BW GLGL mitgezeichnet haben. Das bittere Fazit: "Auch 14 Jahre nach Rechtsgültigkeit der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es kein planvolles Vorgehen von Bund und Ländern für inklusive Bildung. Die meisten Bundesländer nehmen den Auftrag, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen, nicht an. Der Bund schaut weg. Im Ergebnis wird Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt. Nüchtern betrachtet, ist dies der Bruch eines internationalen Vertrages."
    https://www.mittendrin-koeln.de/aktuell/detail/der-uno-ist-unser-foederalismus-egal

    All das wird eine Elterngruppe aus ganz Deutschland, zu der auch unsere stellvertretende Vorsitzende Kirsten Ehrhardt gehört, in Genf während der Staatenprüfung bei einer zweitägigen Mahnwache noch einmal öffentlich machen.

    KE und KJ 7 2023



    Vorstand bestätigt (7/2023)

    Die Vorstandswahlen auf der Mitgliederversammlung in Stuttgart ergaben:
    Unsere LAG BW GLGL wird auch die nächsten zwei Jahre von Kirsten Jakob (re, 1. Vorsitzende)
    und Kirsten Ehrhardt (li, 2. Vorsitzende) geleitet.

    Leider hat sich für das Amt des Kassenwartes niemand gefunden, so dass das Amt von den beiden Vorständlerinnen zunächst komissarisch mit ausgeübt wird.
    Ein dickes Dankeschön an Catrin Kunz, die unser Kasse die vergangenen Jahre so gewissenhaft geführt hat!

    KE und KJ 7 2023




    Europäischer Protesttag 2023 (05/2023)


    Deutschland und die UN-BRK

    Seit 2009 ist viel Zeit vergangen. Was ist seitdem passiert?
    Sehen Sie unseren Beitrag zum 5.5., dem Europäischen Protesttag für die Rechte von Menschen mit Behinderung bei YouTube.

    YouTube Link:


    Audiofassung:

    Textfassung:

    Auf dem ersten Bild ist verschwommen ein blaues Buch mit einer Feder zu sehen. Auf dem Buch steht: BRK.
    Es liegt auf einem kleinen Tisch. Alle Möbel sind Playmobil-Möbel, alle anderen Gegenstände und Figuren sind aus bunter Knetgummi.
    Dazu der Text: „26.3.2009. Die UN-Behindertenrechtskonvention tritt in Deutschland in Kraft. Was seitdem geschah:“

    Und nun geht es in den Bildern Jahr für Jahr weiter:

    2010: Die Knetgummi-Figur mit rotem Oberteil, goldener Hose und schwarzen Schuhen schaut sich die BRK an.

    2011: Die Figur guckt ärgerlich und trägt ein Fragezeichen auf dem Arm.

    2012: Die Figur sitzt auf einem thronähnlichen Stuhl. Die BRK ist in einer Kiste fast verschwunden.

    2013: Die Figur wendet sich ab. Die BRK liegt unter dem Stuhl.

    2014: Die Figur wacht auf, die Arme zur Seite, die Haare stehen zu Berge, der Mund weit geöffnet. Sie schaut wieder in Richtung BRK.

    2015: 1. Staatenprüfung. Die Figur hat einen schwarz-rot-goldenen Hut aufgesetzt, trägt die BRK in einer Hand, die andere Hand hat den Daumen hochgestreckt. Die Figur lächelt verkniffen.

    2016: Die Figur legt sich ins Bett. Die BRK liegt unter dem Bett.

    2017: Die Figur ist wieder wach. Die BRK ist in einen schwarz-rot-goldenen Teppich eingerollt.

    2018: Über der BRK und dem Teppich wächst Gras.

    2019: Die BRK liegt auf dem Stuhl. Die Figur hat sich eine rosa Decke übergeworfen.

    2020: Die Figur schaut mit einem Auge unter der rosa Decke hervor in Richtung BRK.

    2021: Die Figur guckt wieder ärgerlich. Diesmal trägt sie zwei Fragezeichen auf den Armen. Die BRK liegt auf dem Tisch.

    2022: Die BRK liegt auf dem thronähnlichen Stuhl. Die Figur hat die Hände betend zusammengelegt und schaut die BRK flehend an.

    2023: Nur noch die BRK ist zu sehen, das blaue Buch, in der eine Feder steckt: Und der Text: „Im Herbst wird Deutschland wieder von der UN geprüft. Sind Sie auch so gespannt wie wir, wie Deutschland diesmal begründet, warum es die BRK nicht umsetzt?“


    Abspann mit Logo: Ein Beitrag der LAG Baden-Württemberg Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V. zum 5.5.2023, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

    Idee und Figuren: Kirsten Ehrhardt
    Technische Umsetzung: Norbert Hirt und Sybille Schleicher.



    Schluss mit Abnicken und Alibi-Beteiligung (03/2023)

    PRESSEERKLÄRUNG

    Mit diesem Schreiben an Sozialminister Lucha und Behindertenbeauftragte Fischer hat die Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen", die sich seit über 30 Jahren für Inklusion einsetzt, ihre Mitarbeit im Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beendet.

    "Es gab und gibt keinen echten Veränderungswillen", resümiert die LAG-Vorsitzende Kirsten Jakob aus Ulm. "Für Alibi-Beteiligungen stehen wir nicht zur Verfügung!"

    Der Beteiligungsprozess wurde endlos in die Länge gezogen und wichtige Anmerkungen zu Fehlern in der Evaluation ignoriert. Mitarbeiter der Ministerien und Moderatoren hatten ganz offensichtlich nur einen Auftrag: Zu verhindern, dass die künftigen Ziele im Bereich inklusive Bildung allzu konkret ausfallen. Stattdessen wurde gerne Unverbindliches und Geschwurbel protokolliert, auch wenn die Diskussionen in der Arbeitsgruppe ganz andere waren.

    "Im neuen Landesaktionsplan müssen aus unserer Sicht ganz konkrete Ziele benannt werden, wie und in welchem Zeitraum Baden-Württemberg zu einem inklusiven Bildungssystem kommen will", betont Kirsten Jakob. "In diesem Jahr wird Deutschland wieder von der UN geprüft, wie weit es bei der Umsetzung der UN-Behindertenrehtskonvention gekommen ist. Mit so einem Pseudo-Beteiligungsprozess kommt es nicht einen Schritt voran!"

    → Beendigung unserer Mitarbeit im Beteiligungsprozess Fortschreibung LAP downloaden


    Landesaktionsplan (09/2022)

    "Zweite Prozessphase zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg - Thema Bildung und Kultur" - So lautete der Titel der Veranstaltung, die im September in Stuttgart stattfand. Gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen aus verschiedenen Ministerien diskutierten Betroffene die Frage, welche Themen, welche Ziele und welche Termine im zweiten Landesaktionsplan fixiert werden müssen. Der Landesaktionsplan soll dazu dienen, die UN-BRK in Baden-Württemberg endlich besser und schneller umzusetzen. Die LAG BW GLGL wird in diesem Prozess vertreten durch unsere erste Vorsitzende Kirsten Jakob.

    Auf dem Foto ist sie mit Philipp Riedel, Behindertenbeirat Freiburg und langjähriges LAG BW GLGL-Mitglied (li), und Andreas Wolf, Behindertenbeirat Freiburg (re) zu sehen.


    Sommer-Austausch (08/2022)

    Nicht nur der Sommer ist heiß, auch die Themen sind es weiterhin:
    Inklusion in der Schule, im Übergang zum Beruf und in der Arbeitswelt.
    Behinderung als Armutsrisiko. Eine Enquetekommission zur UN-BRK-Umsetzung...

    Unserem LAG-Vorstandsmitglied Kirsten Ehrhardt (re) und Stephanie Aeffner gingen bei ihrem Treffen und Austausch die Themen nicht aus.

    Stephanie Aeffner war Landesbehindertenbeauftragte und sitzt seit dieser Legislaturperiode für die Grünen im Bundestag. Dort setzt sie das fort, was sie in Baden-Württemberg schon auszeichnete: Klartext reden, Dinge anschieben und dicke Bretter bohren. Und sich weder durch Widerstand noch viel Arbeit abschrecken lassen.


    Mitgliederversammlung in Bad Boll (07/2022)

    Die diesjährige Mitgliederversammlung in Bad Boll nutzten unsere Vorstandfrauen (v.l.n.r.) Catrin Kunz, Kirsten Jakob und Kirsten Ehrhardt, sich wieder einmal intensiv und mit viel Zeit untereinander auszutauschen, aber auch mit den Vertreter*innen der örtlichen Initiativen und den engagierten Einzelmitgliedern. Es ging um die persönliche Situation der einzelnen, die aktuellen Entwicklungen in Sachen Inklusion, vor allem in der Schule und im Arbeitsleben, und natürlich um das, was die LAG BW GLGL in diesem Jahr noch vor hat.

    Danke an alle, die in Bad Boll dabei waren und sich eingebracht haben!


    Presseerklärung (06/2022)

    Inklusion macht Schule
    Ergänzungsheft zum Schulratgeber vorgestellt

    Die Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" e.V. hat in dieser Woche ein 20seitiges Ergänzungsheft zu ihrem 2018 erschienenen Ratgeber "Inklusion macht Schule - Ich kenne meine Rechte" vorgestellt. Der Ratgeber ist längst zu einem Standardwerk geworden. Die Illustrationen stammen wieder von der jungen Heidelbergerin Lavinia Sergi.

    Das Heft enthält Ergänzungen, Erläuterungen und Korrekturenrund um schulische Inklusion in Baden-Württemberg und das Schulgesetz.

    "Leider hat sich in den vergangenen vier Jahren wenig verändert oder bewegt", erläutert die Autorin Kirsten Ehrhardt, die auch stellvertretende LAG-Vorsitzende ist. "Im Gegenteil: Unter dem CDU-geführten Kultusministerium wurde das Gesetz immer mehr aushöhlt, damit möglichst viel beim Alten bleibt. Die neue Kultusministerin Theresa Schopper hat in Sachen Inklusion sehr viel Arbeit vor sich. Wir hoffen, dass sie diese auch angeht."

    Deshalb hat die LAG BW GLGL ihren Ratgeber mit dem Heftchen auch nur ergänzt: Manche Themen wurden ausführlicher behandelt, wie die fehlenden inklusiven Anschlussmöglichkeiten nach der Schulzeit. Grundlegende Kritik wurde noch einmal konkretisiert und mit Beispielen hinterlegt. Und einige Themen wurden neu aufgenommen.

    Kirsten Ehrhardt: "Wenn schulische Inklusion in diesem Bundesland einmal wirklich vorangekommen ist, schreiben wir gerne noch mal einen ganz neuen Ratgeber!"

    Das gedruckte Ergänzungsheft und den Ratgeber selbst kann man gegen eine geringe Gebühr bestellen bei beratung@lag-bw.de oder auf www.lag-bw.de downloaden.

    → Hier Heft downloaden


    Gespräch mit der Kultusministerin (04/2022)

    Unsere Vorstandsfrauen Kirsten Jakob und Kirsten Ehrhardt hatten einen digitalen Austausch mit der Kultusministerin Theresa Schopper und dem Leiter des Referats Sonderpädagogik, Hubert Haaga. Darin ging es zum Beispiel um die Themen: Begrifflicher Etikettenschwindel, unklare Ressourcenzuteilung, schulische Anschlüsse an die Sekundarstufe 1 und vieles mehr. In den vergangenen Jahren gab es nur Stillstand und Rückschritte. Nun braucht Inklusion ein klares, starkes Signal von oben!

     


    Mitgliederversammlung (07/2022)

    Bei der Mitgliederversammlung in Bad Boll wurde der Vorstand einstimmig für zwei weitere Jahre von den anwesenden Mitgliedern bestätigt.
    Kirsten Jakob, Kirsten Ehrhardt und Catrin Kunz werden also weiterhin die LAG BW GLGL leiten.

    Am Nachmittag des Treffens ging es um die Themen Schule, Beruf, Wohnen und Freizeit und den Wunsch, dass es möglichst bald wieder eine digitale Austauschmöglichkeit geben möge.


    Anhörung Bildungspläne (07/2022)

    Wir haben uns mit folgender Stellungnahme an der Anhörung zu den neuen Bildungsplänen GENT und Lernen beteiligt, die aus unserer Sicht leider völlig in die falsche Richtung gehen und damit enttäusend sind.

      Bildungspläne Stellungnahme GLGL


    VERGESST UNS NICHT! Fotoaktion zum 5.5. (05/2022)

    Mit einer Fotoaktion hat sich unsere Mitgliedsinitiative aus Heidelberg am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beteiligt.
    15 Familien aus der Elterninitiative Rhein-Neckar sind auf Postkarten und Postern zu sehen. Sie haben sich coronabedingt alle selbst mit Textbausteinen fotografiert, die zusammengesetzt diese Botschaft ergeben:


    "Vergesst uns nicht!
    Gehen wir solidarisch durch die Pandemie.
    Gestalten wir eine Zukunft für alle.
    Übernehmen wir Verantwortung füreinander.
    Setzen wir Inklusion gemeinsam um!"


    Die Poster hängen in der Region aus, die 1000 Postkarten verschickten alle Mitglieder der Elterninitiative in ihrem Umfeld.


    100 Lupen (04/2022)

    Wo kommt "Inklusion" in den Sondierungsergebnissen von Grünen und CDU in Baden-Württemberg vor? Gar nicht!

    Oder haben wir etwas überlesen? Deshalb haben wir 100 Lupen haben wir dieser Presseerklärung an bildungspolitische Akteure in Baden-Württemberg verschickt. Inklusion, vor allem im Bereich Bildung, darf nicht länger ignoriert werden!

     


    WFFP2-Masken mit Logo (02/2022)

    An alle Mitglieder und örtlichen Initiativen wurden FFP2-Masken mit dem GLGL-Logo verschickt, die wir eigens haben herstellen lassen.

    Die Aktion kam sehr gut an: "Gut, wenn auf Inklusion, die es in Corona-Zeiten ja noch schwer hat, auf so positive Art aufmerksam gemacht wird!“/ „Eine gute und nützliche Idee!“/ „Wir verteilen diese unter uns Aktiven. Es wird also öfters vorkommen, dass wir unterwegs beim Einkaufen, auf dem Weg zur Arbeit oder sonst bei Wichtigem auch unter der Maske erkannt werden mit dem, was uns gemeinsam am Herzen liegt – Inklusion und die umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.“

     


    Wahlprüfsteine INKLUSION zur Landtagswahl 2021 (01/2022)

    Wir haben unsere Wahlprüfsteine Inklusion zur Landtagswahl 2021veröffentlicht und an die Parteien und Medien geschickt.
    In der Anlage finden Sie alle Aspekte mit kurzen Erläuterungen. Wir freuen uns über Weiterverbreitungen jeder Art!

    Wahlprüfsteine 2021


    Corona und Inklusion (12/2020)

    Einen ganz besonderen Jahresrückblick hat die Elterninitiative Rhein-Neckar e.V., unsere örtliche Initiative aus Heidelberg, jetzt als kleines Büchlein herausgegeben und an ihre Mitglieder und Freunde sowie an Multiplikatoren und Politiker verschickt:

    In ihm blickt der Verein und blicken die Eltern auf ein besonderes Jahr zurück, in dem es wenig um Inklusion und viel um die Pandemie ging. Und trotzdem meldet sich die Initiative immer wieder mit diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema zu Wort, auch mit diesem Büchlein, das mehr als ein "Lebenszeichen" sein will.


    Sitzung Digital (11/2020)

    Kirsten Ehrhardt hat Mitte November für unsere LAG BW GLGL sowohl an einem vorbereitenden Workshop der LAG Selbsthilfe als auch an der digitalen Landesbehindertenbeirats-Sitzung teilgenommen, wo es vor allem um die Umsetzung des BTHG ging. Wir werden uns als LAG BW GLGL dort auch weiter mit unserer Expertise und Elternsicht einbringen. Kirsten Ehrhardt war auch bei der Verbändeanhörung der Monitoringstelle (Institut für Menschenrechte, Berlin) für das Bundesnetzwerk GLGL online dabei.

     

     

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