monitoringBERICHTE AUS BERLIN


Seit 2014 nimmt Projektleiterin Kirsten Ehrhardt für die inzwischen wieder bundeweit vernetzten Landesverbände von "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" die regelmäßigen Verbände-konsultationen bei der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrecht in Berlin wahr.


Mehr über die Monitoringstelle unter
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/ueber-uns/



Kirsten Ehrhardts Berichte aus Berlin finden Sie hier:

  • MOBILITÄT, TRIAGE UND MEHR // Juni 2020

    Für das Bundesnetzwerk GLGL hat Kirsten Ehrhardt wieder einmal an der Verbändenanhörung der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte teilgenommen. Per Zoom ging es diesmal um das Schwerpunktthema „Mobilität“. Auch beim inklusiver Bildung spielt Mobilität eine wichtige Rolle: Wenn sich Komunen weigern, Schüler mit Behinderung an allgemeine Schulen zu befördern bzw. die Kosten dafür zu übernehmen, all das aber zu Sonderschulen (auch euphemistisch Förderschulen genannt) selbstverständlich gemacht wird, so ist das ein klarer Verstoß gegen die UN-BRK. Das haben wir eingebracht. Thema war auch „Triage“ – dazu eine Leseempfehlung: https://runder-tisch-triage.de/

    Das Bundesnetzwerk GLGL unterstützt die Seite bzw. die Initiative und hat um Aufnahme ins Unterstützer-Verzeichnis gebeten. Wenn man sich vor Augen hält, dass auf dem Höhepunkt der Pandemie und der Knappheit von Intensiv-Betten z.B. Menschen mit Trisomie 21 in Spanien nicht beatmet wurden, ist klar: Wir müssen auch in Deutschland wachsam sein und handeln statt abwarten!

  • ZUR UMSETZUNG DES BUNDESTEILHABEGESETZES (BTHG) // Juni 2028

    Für das Bundesnetzwerk von "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" war unsere Projektleiterin Kirsten Ehrhardt in Berlin bei der Monotoringstelle des Instituts für Menschenrechte. Diesmal ging es bei der Verbändeanhörung nach einem ausführlichen Sachstandsbericht (Marc Nellen, BMAS) um die Frage, welche Rolle die Monitoringstelle bei der Umsetzung des BTHGs spielen könnte und sollte. Dr. Valentin Aichele und seine Mitarbeiter interessierten sich auch dafür, wo die Verbände aktuellen und mittelfristigen Handlungsbedarf sehen und welche Herausforderungen und Probleme sich jetzt schon im Umsetzungsprozess zeigen.

    Auch wir als GLGL haben uns eingebracht und das Augenmerk der Monitoringstelle auf zwei Themen gerichtet:

    Zum einen auf das "Budget für Arbeit", das wir weiterhin - wie viele andere Verbände auch - sehr kritisch sehen und eher für eine neue "Feinsortierungsanlage" als für eine wirkliche Erweiterung der Möglichkeiten halten.

    Und zum zweiten geht es uns um die Eingliederungshilfe für offene Ganztagsangebote der Schulen, die ab 2020 als Hilfe zur Bildung (§ 112 I 2 BTHG) gelten, aber nur dann, wenn sie unter der "Aufsicht und Verantwortung der Schule" stehen.

    Hier zeichnet sich schon ab, dass einige Bundesländer (allen voran Baden-Württemberg mit der Wiederbelebung der Horte) gar nicht vorhaben, die Ganztagsschulangebote zu organisieren. Im Klartext heißt das: Kinder mit Behinderung bleiben weiterhin nachmittags außen vor, außer, wenn ihre Eltern zusätzliche Betreuungen selber zahlen können.

  • INKLUSION UND ARTIKEL 24 UN-BRK - EINE EHER ENÜCHTERNDE BILANZ // Feb. 2018

    Im August wird der UN-Fachausschuss eine umfangreiche Fragenliste an die Bundesregierung senden, was die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angeht. Damit hat die zweite Staatenprüfung begonnen. Die Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte wird natürlich versuchen, bereits im Vorfeld dem Fachausschuss wichtige Hinweise zu geben, wo die Umsetzung aus seiner Sicht besonders im Argen liegt.

    Um hierfür Material zu sammeln, hatten Dr. Valentin Aichele und sein Team zur Verbändekonsultation nach Berlin eingeladen. Für das Bundesnetzwerk "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" war Kirsten Ehrhardt aus unserer LAG BW GLGL gekommen und hat dort zum Bereich Bildung (Art. 24 UN-BRK) einen engagierten mündlichen Vortrag gehalten und schriftliche Länderberichte eingereicht. Ihren mündlichen Vortrag finden Sie → hier:

  • INKLUSIVER ARBEITSMARKT STATT SONDERSTRUKTUREN // Juni 2016

    Inklusiver Arbeitsmarkt statt Sonderstrukturen: Das Deutsche Institut für Menschenrechte aus Berlin fordert die Bundesregierung auf, den allgemeinen Arbeitsmarkt für behinderte Menschen zugänglicher zu machen und über die Zukunft der Werkstätten offen zu diskutieren.

    Ein spannendes Positionspapier vom Juni 2016:

     https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/POSITION/Position__Inklusiver_Arbeitsmarkt_statt_Sonderstrukturen.pdf

    Das Papier gibt es auch in leichter Sprache:

    https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/POSITION/Position_Leichte_Sprache_Wie_soll_die_Arbeit_sein_fuer_Menschen_mit_Behinderung.pdf

    Wir als LAG BW GLGL begrüßen das Positionspapier der Monitoringstelle, vor allem das Ziel des DIM, dass sich die Bundesregierung endlich dieser Diskussion stellt und nicht, wie es zur Zeit geschieht, die Werkstätten als unverzichtbar und damit unantastbar bezeichnet.

    Ein Parallelsystem führt - wie auch im Bereich Schule deutlich zu sehen - dazu, dass sich das inklusive System nicht wirklich entwickeln kann. Allzu groß ist dann weiter die Versuchung, alle Menschen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf immer wieder auf das Sondersystem zu verweisen und letztlich dorthin "abzuschieben", anstatt ernsthaft Regelungen zu schaffen, die dabei helfen, den ersten Arbeitsmarkt inklusiv umgestalten.

    Wir halten es, solange es noch Werkstätten gibt, für besonders wichtig, Fehlanreize in Richtung Werkstatt zu beseitigen: Solange es so viel unattraktiver und mit so hohen Hürden wie jetzt verbunden ist, dass Menschen Behinderung eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, ist es auch für Eltern schwer, ihre Kinder zu einem inklusiven Weg auf dem Arbeitsmarkt zu ermutigen und sie dabei zu unterstützen.

    Betont werden zur Zeit oft die "Wege aus der Werkstatt". Uns ist aber auch genau so wichtig, dass neue Wege eröffnet werden, die erst gar nicht in eine Werkstatt führen. Dazu ist es unerlässlich, das System der beruflichen schulischen Bildung wirklich inklusiv zu gestalten und Inklusion nicht vor der Berufsschulstufen der Schulen enden zu lassen.

  • STAATENPRÜFUNG-ÜBERSETZUNG // Mai 2015

    Die "concluding obbservations", also die abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses bei der Staatenprüfung BRK, gibt es jetzt auch in deutsch, übersetzt vom Deutschen Institut für Menschenrechte:

    https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/UN-Dokumente/CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands_ENTWURF.pdf

  • PARALLELBERICHT // März 2015

    von der Monitoringstelle:

    https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/monitoring-stelle-hat-parallelbericht-eingereicht/

    Darin kritisiert die Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte u.a. die Antworten der Bundesregierung zur inklusiven Bildung im Rahmen der Staatenprüfung. Beispiele:
    Hier fragt die Monitoring-Stelle: "Der CRPD-Ausschuss hat sich in der Vergangenheit für die inklusive Bildung ausgesprochen. Jedoch lassen seine Abschließenden Bemerkungen offen, ob und unter welchen Voraussetzungen er es für zulässig erachtet, schulische Sonder- und Fördereinrichtungen zu erhalten, und ob diese mit dem Ansatz eines inklusiven Systems in Einklang gebracht werden können". Wir dürfen gespannt sein, wie eine autorisierte Auslegung von Artikel 24 durch den UN-Überwachungsausschuss aussieht.

    Weiter heißt es: "Der Vertragsstaat hat in seinem Bericht die Vorzüge der Sonder- und Förderschulen in Deutschland dargestellt (B Reg (2011), Ziff. 188-205). Die Antwort auf die Frageliste zeigt, dass die Länder den gemeinsamen Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung zwar als Aufgabe erkennen. Jedoch verstehen sie das Ziel eines inklusiven Systems nicht auf die Weise, dass sie segregierende Orte der sonderpädagogischen Förderung als solche in Frage stellen; die Länder halten fast alle an gesonderten Strukturen im Bereich der schulischen Bildung fest (BReg (2014b), S. 67-68)."

    "Von einem inklusiven Bildungssystem ist der Vertragsstaat weit entfernt. Einige Länder verweigern sich offenkundig dem Auftrag, Inklusion strukturell zu begreifen und halten an der Doppelstruktur Regelschule und Sondereinrichtung ausdrücklich fest. Beispielsweise hatte die Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Ergebnis, dass es zwar Rechtsänderungen gegeben, jedoch kein Bundesland seine Rechtsvorgaben hinreichend entwickelt habe."
    "Das Festhalten an einer Doppelstruktur behindert den im Vertragsstaat erforderlichen Transformationsprozess, in dessen Zuge die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeine Schule verlagert werden könnten."

    "Von einer Weichenstellung hin zu einem „inklusiven System“ kann erst dann gesprochen werden, wenn die sonderpädagogische Förderung systematisch und strukturell in die allgemeine Schule verankert wird und gleichzeitig trennende Strukturen im Bereich der schulischen Bildung überwunden werden." (S. 27 Parallelbericht).

  • NATIONALER AKTIONSPLAN // März 2015

    Außerdem hat sich das Institut ebenfalls im März zur Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans geäußert und in einer seiner Publikationen ausgeführt, wie dieser zu einem wirksamen menschenrechtlichen Instrument werden kann.

    →   https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/publikationen/

  • BUNDESREGIERUNG ANTWORTET UN-FACHAUSSCHUSS // Nov. 2014

    Die Bundesregierung hat jetzt ihre Antwort auf die Frageliste des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf ihrer Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de veröffentlicht. Am 23. April 2014 hatte der Fachausschuss die sogenannte "List of Issues" mit insgesamt 25 Fragen übersandt, die den ersten deutschen Staatenbericht aus dem Jahr 2011 durch zusätzliche Informationen ergänzen soll. Bis zum 31. August 2014 mussten die Fragen, die eine Vielzahl von Themen und damit auch unterschiedliche Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung und der Länder beinhalteten, beantwortet werden. Von der Bundesregierung wurden dazu zwei Dokumente erstellt: ein 25-seitiges Dokument mit den Antworten und ein 77-seitiger Anhang, der die Aktivitäten der Länder darstellt.

    https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/UN_BRK/UN_BRK_node.html

  • DIE ANTWORTEN UND UNSERE BEWERTUNGEN // Nov. 2014

    Hier nur zwei für uns besonders wichtige und herausragende Aspekte. Den Bereich "Schule" haben ja die Länder im Anlagenband beantwortet. Wie hier auch fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention in Deutschland noch völlig ungeniert das Hohe Lied der Sonderschulen gesungen und ein Parallelsystem gerechtfertigt wird, ist aus unserer Sicht empörend. Besonders drastisch hier Hessen: "Die Förderschulen decken mit hoher Fachkompetenz spezifische Bedarflagen und sind deshalb für viele Schülerinnen und Schüler der geeignete Förderort. Sie werden von vielen Eltern für ihre Kinder aktiv gewählt." Wir erwarten uns vom Fachausschuss klare Aussagen über den Zustand in Deutschland, der immer noch viel zu wenig Bewegung in Richtung Inklusion enthält, weil viele diese Bewegung letztlich gar nicht wollen, sondern immer noch dem Sondersystem "hinterhertrauern".

    Hier noch einmal zur Erinnerung:
    In Deutschland gibt es noch in keinem einzigen Bundesland ein inklusives Schulsystem, das den Anforderungen der UN-Konvention entspricht. Darauf hat immer wieder das Institut für Menschenrechte in Berlin hingewiesen. Ihre Studie dazu, die es bislang nur in einer Vorfassung gab, wird im Dezember 2014 jetzt komplett veröffentlicht.
    Und: Laut einem neuen Gutachten in ÖSTERREICH sind die Sonderschulen ein Verstoß gegen das Völkerrecht, genauer gesagt gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Ergebnisse des Gutachtens der Universität Innsbruck sind zwar noch nicht veröffentlicht, aber bereits durchgesickert. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Sozialministerium.

    Auch beim Thema Arbeit werden in der Antwort der Bundesregierung die Behindertenwerkstätten, in denen immerhin 300.000 Menschen sind, nicht wirklich in Frage stellt, sondern mit Formulierungen wie dieser verteidigt und geschönt: "Einen Anspruch auf Eingliederung in das Arbeitsleben in einer WfB für behinderte Menschen haben nur behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung zu ihrer Eingliederung in das Arbeitsleben auf diese Einrichtung angewiesen sind."
    Das Gegenteil ist der Fall: Eingegliedert wird in einer Werkstatt niemand, sondern lediglich ausgegliedert. Und "angewiesen" sind die Menschen mit Behinderung nur deshalb, weil sie in Deutschland vielfach keine anderen Wege gehen DÜRFEN und ihnen sämtliche Aternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt versperrt werden.

  • STAATENPRÜFUNGSTERMIN // Nov. 2014

    Die Staatenprüfung Deutschlands wird in der 13. Sitzung des UN-Fachausschusses in Genf stattfinden, die vom 25. März bis zum 17. April 2015 anberaumt ist. Voraussichtlich wird Deutschland das erste Land sein, das im Rahmen dieser Sitzung geprüft wird, also Ende März. Die BRK-Allianz wird sich mit der Antwort der Bundesregierung kritisch auseinandersetzen und zur Sitzung eine Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft einbringen. Außerdem wird sie mit einer Delegation vor Ort sein. Auch das Institut für Menschenrechte ist in Genf vor Ort. Nach Abschluss der Staatenprüfung wird der Fachausschuss seine "Abschließenden Bemerkungen" ("Concluding Observations") veröffentlichen, die Handlungsempfehlungen für die künftige menschenrechtsorientierte Behindertenpolitik in Deutschland enthalten werden.

  • GENERAL COMMENT Nr. 2 ZU ARTIKEL 9 UN-BRK

    Der UN-Fachausschuss hat im April 2014 den "General Comment Nr. 2" zu Artikel 9 UN-BRK vorgelegt, in dem der Artikel, der sich mit Barrierefreiheit (oder "Zugang"/ "Zugänglichkeit", über die richtige Begrifflichkeit in der deutschen Übersetzung, die noch nicht vorliegt, wird wieder einmal gestritten) beschäftigt und diese konkretisiert und erläutert.

    Mitarbeiter des Instituts für Menschenrechte haben diese "Allgemeinen Anmerkungen" noch einmal genau unter die Lupe genommen. Einer der vielen interessanten Aspekte hierbei: Zugangsverweigerungen, das stellt der Comment noch einmal klar, sind Diskriminierungstatbestände und auch gesetzlich als solche zu definieren. Daraus folgt, dass dies auch in den Behindertengleichstellungsgesetzen (der Länder und des Bundes) ergänzt werden muss.

  • AICHELE-REPLIK AUF KRAMP-KARRENBAUER

    Engagiert hat sich Dr. Valentin Aichele vom Insitut für Menschenrechte in zeit online zu Wort gemeldet und einiges korrigiert, das die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) zuvor über schulische Inklusion (Tenor: Nicht für jeden und nicht überall...) zum Besten gegeben hatte:

    → https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2014-08/inklusion-behinderte-schulen-kramp-karrenbauer-replik

  • KRITISCHE NACHFRAGEN

    Deutschland muss in einem Staatenbericht im Rahmen des Prüfverfahrens über den Stand der Umsetzung der UN-BRK Rechenschaft ablegen und sich anschließend den Fragen des zuständigen UN-Fachausschusses stellen.

    Die Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte hat im Februar 2014 bereits eine Eingabe an den Fachausschuss verfasst. Darin gibt sie Hinweise auf ausgewählte Umsetzungsfelder der UN-BRK und macht Vorschläge, welche Umsetzungsfelder vertieft werden sollten und welche Fragen zur weiteren Klärung von Deutschland zu beantworten wären. Mit anderen Worten: Wo der Fachausschuss den Staatenbericht besonders kritisch unter die Lupe nehmen soll und wo er noch genauer nachfragen muss, um sich nicht aufs Glatteis führen zu lassen von manch schöner oder neutraler Formulierung.

    Hier findet man die Eingabe in deutscher Übersetzung. Interessant natürlich für uns besonders die Aspekte zu Artikel 24:

    → https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/

  • FRAGELISTE DES UN-FACHAUSSCHUSSES // Juni 2014

    Im April hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Prüfung des ersten deutschen Staatenberichts eine Frageliste ("List of Issues") an Deutschland gerichtet. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat diese Frageliste ins Deutsche übersetzen lassen:

    → https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/

    Bei der Verbändeanhörung in Berlin wurde diskutiert, welche qualitativen und inhaltlichen Anforderungen wir an die Beantwortung der Fragen durch die Bundesregierung stellen. Das ist für das Institut für Menschenrechte wichtig, um sich kritisch mit den Antworten auseinandersetzen zu können. GLGL wird sich hierzu auch noch einmal schriftlich äußern. Wem also noch wichtige Aspekte einfallen, möge sie im Laufe des Juli Kirsten Ehrhardt zukommen lassen.

  • MENSCHENRECHSRAT ZU INKLUSIVER BILDUNG // Juni 2014

    Der Menschenrechtsrat der UN hat sich noch einmal in einer Resolution mit inklusiver Bildung beschäftigt. Darin hat er die Studie des Hochkommissariats ausgewertet, die im Dezember 2013 vorgelegt wurde:

    https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Information_der_Monitoring_Stelle_Studie_des_UN_OHCHR_zum_Recht_auf_inklusive_Bildung.pdf

    Darin werden noch einmal alle Staaten aufgefordert, ihre Schulsysteme inklusiv zu entwickeln: "modify or obolish laws ans policies that prohibit rejection from the general education system on the basis of disability ans guarantee continuity in education on an equal basis."

    Und noch ein Zitat aus der Studie des Hochkommissariats: Aus unserer Sicht ein "Highlight" sind die Regelungen in Belgien: Wer absichtlich Inklusion in der Schule verhindert, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen! Das wäre doch mal was... (Absatz 63 der Studie des OHCHR: "Belgian anti-discrimination law includes criminal sanctions for intentional refusal or reasonable accommodation, which is mandatory in the area von education").

  • INDIVIDUALBESCHWERDE // Juni 2014

    Vorgestellt wurde in Berlin auch die erste erfolgreiche Individualbeschwerde gegen Deutschland wegen einer Verletzung der BRK (dort im Bereich Arbeit, Begründung liegt zur Zeit nur auf englisch vor). Im Bereich inklusive Bildung gibt es noch keine derartige Beschwerde, aber, was nicht ist, kann ja noch kommen... Denn leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich Regierungen nur bewegen, wenn sie sich bewegen MÜSSEN. Auch wenn die "Rüge" durch den UN-Fachausschuss nur Empfehlungen ausspricht, ist es doch für Deutschland unangenehm, so öffentlich an den Pranger gestellt zu werden und innerhalb einer Frist nachweisen zu müssen, wie im Einzelfall und strukturell die Diskriminierung behoben wurde.

    Hier der Link zum Individualbeschwerdeverfahren, das allerdings er nach Ausschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe einleitet werden kann:

    https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/diskriminierungsschutz/

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