INKLUSIONSBEOBACHTUNG

2017 und 2018 haben wir als LAG BW GLGL mit hauptamtlichen Kräften das Projekt "Inklusionsbeobachtung und -begleitung" durchgeführt. Jetzt setzen wir es ehrenamtlich fort, weil es weiterhin viel in Baden-Württemberg zu beobachten und zu begleiten gibt, wenn es um schulische Inklusion geht. Uns geht es vor allem um Klarheit und ehrliche Informationen für Eltern statt Etikettenschwindel und Schwurbel. Wir freuen uns natürlich auch über Ihre Anmerkungen und Anregungen. Wir behalten uns vor, diese - ggf. auch auszugsweise - zu veröffentlichen.

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  • Komplett unkritisch (4/2023)

    "Immer mehr Kinder bekommen Unterstützung durch Schulbegleiter"
    So heißt ein aktueller Artikel im Deutschen Schulportal:
    https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/immer-mehr-kinder-bekommen-unterstuetzung-durch-schulbegleiter/

    Vielleicht hat der Artikel nicht den Anspruch, Fakten, die er darstellt, zu hinterfragen. Dadurch bleiben sie allerdings ohne Einordnung einfach so stehen und verzerren das Bild. Vier Zitate und das, was im Artikel dazu fehlt:

    1. "Für viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wäre ein Schulbesuch ohne Schulbegleitung gar nicht möglich." Doch, wäre er. Wenn sich unser Schulsystem inklusiv verändern würde, wenn Schulen Konzepte entwickeln würden, wie man allen Schüler*innen gerecht werden kann. Stattdessen kommen Schulbegleiter*innen "on top", wie das Sahnehäuchen auf einen steinharten alten Kuchen.

    2. „Es ist festzuhalten, dass die Zahlen für Schulbegleiter in den vergangenen Jahren in allen Landkreisen enorm gestiegen sind, nicht nur in Regelschulen, auch in Förderschulen." Auch das bleibt so stehen: Schulbegleitungen in den so hochgelobten "Sonderschulen", die doch angeblich so gut ausgestattet sind und alles können? Ja, auch Sonderschulen sind auf den Geschmack gekommen, sich mit Schulbegleitungen zu "bedienen", anstatt sich weiter zu entwickeln.

    3. "In Baden-Württemberg gab es nach Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration 2021 insgesamt 7.095 leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche, denen eine Schulbegleitung zustand – 3.879 nach SGB VIII und 3.216 nach SGB IX. 2014 waren es insgesamt 2.884 leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche, seitdem ist die Zahl etwa um das 2,5-Fache gestiegen."
    Wie kann das sein? Werden Schüler*innen in Bade-Württemberg immer behinderter? Unsere Erfahrung ist: Eltern werden immer häufiger gezwungen, eine Schulbegleitung zu beantragen, sonst sei ihr Kind "nicht beschulbar". Das ist aus unserer Sicht die Kapitulation eines Schulsystems, das sich gnadenlos aus Mitteln der Eingliederungshilfe bei den Kommunen bedient, anstatt sich selbst inklusiv aufzustellen. Und ja, das kostet Geld. Geld ist aber genug da, wenn man es nicht weiterhin unverdrossen ins Sondersystem stecken würde.

    4. "Das Statistische Bundesamt erfasst nur die Zahl der Eingliederungshilfen insgesamt. Dazu gehören neben der Schulbegleitung auch Beratungs- und Therapieangebote. Demnach ist die Zahl der „Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung“ zwischen 2009 und 2019 um 156 Prozent gestiegen. Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich rund 109.200 Eingliederungshilfen gewährt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit emotionalem und sozialem Förderbedarf hat in dieser Zeit um 72 Prozent zugenommen. Das betraf fast 100.000 Kinder und Jugendliche."
    Auch hier die Frage: Werden immer mehr Schüler*innen "seelisch behindert" oder dazu gemacht? Oder ist die Einsortierung in § 35a SGB VIII der Versuch, Schüler*innen, für die das Schulsystem keine Antwort hat, überhaupt zu beschulen? Quasi eine Verzweiflungs-Tat?
    Förderschwerpunkte sind veraltet und willkürlich; Konzepte für Autisten fehlen in Baden-Württemberg ganz; "Erziehungshilfeschulen" heißen zwar
    inzwischen netter, sind aber weiter ein Sammelbecken für alle "auffälligen" Kids, mit denen sich die allgemeinen Schulen nicht länger beschäftigen wollen.

    Quo vadis, Schulsystem? Schulbegleitungen sind keine Antworten.
    Sie zeigen nur das Problem. Und zwar überdeutlich.

  • Schulcampus-Geschwurbel (8/2022)

    Wer in Baden-Württemberg etwas liest, wo das Wort "Inklusion" vorkommt, muss immer ganz genau lesen, am besten zweimal und nachrechercieren.

    Auch hier:
    https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/pforzheim-und-enzkreis-planen-gemeinsamen-schulcampus-100.html

    "Durch den gemeinsamen Campus erhoffen sich die Beteiligten Synergieeffekte und bessere Bedingungen für die Inklusion."

    Was für eine Inklusion? Es handelt sich um den Neubau ZWEIER großer Sonderschulen: Zum einen der Gustav-Heinemann-Schule (KMENT) und der Bohrain-Schule: Deren Förderschwerpunkt wird gar nicht genannt: Es ist "Lernen" - also eine Schulart, die es in fast keinem anderen europäischen Land der Welt gibt, die die Grünen einst auflösen wollten (als sie noch nicht an der Regierung waren) und in der Kinder als "behindert" gestempelt werden, nur weil sie langsamer oder weniger lernen können oder einfach nur aus einem Umfeld kommen, das ihnen das Lernen erschwert. 186 Kinder lernen dort in den Klassen 1-9. Erstes Ziel ist angeblich die "Rückschulung", was bei diesen Zahlen schwer zu glauben ist.

    Und dass der Link für den "Antrag" auf ein inklusives Bildungsangebot auf der Web-Seite ins Leere führt, ist sicherlich auch nur ein Zufall:
    https://bohrainschule.de/wp-834ea-content/uploads/2017/01/10_Antrag_IBA.pdf

    Es ist übrigens kein "Antrag", sondern rechtlich eine "Meldung", aber dazu müssten sonderpädagogische Webseiten-Macher*innen eben mal ins Schulgesetz schauen.

    Es entsteht also ein Campus mit zwei Sonderschulen und einer Grundschule. Gut möglich, dass dort dann auch einige Schüler*innen mit Körper- oder geistiger Behinderung zu sehen sind: "Ausgelagert" in Außenklassen ("kooperative Organisationsform") - schon jetzt die Lieblings-Organisationsform fast aller Sonderschulen KMENT und GENT. Schade, dass das mit Inklusion nichts zu tun hat, denn die ist viel mehr als dies: "In Sport freut es uns, dass wir mit der Klasse 3c zusammen klettern, rennen und spielen können. Auch in Religion lernen wir gemeinsam."

  • Außenklassen unverdrossen allerorten (7/2022)

    Nun ist es wieder soweit: Überall im Land sollen sog. "kooperative Organisationsformen", die guten alten "Außenklassen" eingerichtet werden: Sie werden bei den Schulämtern beantragt, die Schulträger werden von den Sonderschulen um Zustimmung gebeten. Alles so, als ob es das "neue" Schulgesetz von 2015 nicht gäbe. Unverdrossen werden die

    Schüler*innen mit Behinderung lediglich "ausgelagert" an allgemeine Schulen. Natürlich bleiben sie Sonderschüler. Natürlich sind sie rechtlich gesehen eigene Sonderschulklassen mit eigenem Klassenlehrer. Natürlich haben Eltern keinen Anspruch darauf, dass ihre Kinder dort beschult werden. Natürlich werden die Kinder oft von weit her dafür zusammengefahren. Und NATÜRLICH nennt man das ganze "Inklusion".

    Der Etikettenschwindel blüht und gedeiht im Ländle! Manchmal wird schon aus den Anträgen deutlich, dass es der Sonderschule gar nicht um "Inklusion" geht. Zum Beispiel wenn sie eine Außenklasse plant, weil zwei erste Klassen im Stammhaus gar keinen Platz hätten. Ansonsten wird mit dem "Elternwillen" argumentiert: Eltern wollen Außenklassen. Die werden oft mit verlässlichen Ressourcen, also viel sonderpädagogischem Personal, "geködert". Nachteile und Unterschiede zu einer inklusiven Beschulung werden verschwiegen oder kleingeredet. Was wir als LAG BW GLGL weiterhin besonders übel finden, ist, dass sich auf diese Weise Begriffe wie "außenklassenfähig" u.ä. hartnäckig halten. Denn natürlich werden nicht alle Kinder mit Behinderung mit in eine Außenklasse genommen, sondern oft nur die fitten, die vermeintlich braven oder die ohne Mehrfachbehinderungen. Oder die, die man mitgenommen hatte, werden sang- und klanglos nach einiger Zeit wieder ins Stammhaus, also an die Sonderschule, zurückbeordert. An den allgemeinen Schulen verfestigt sich so das Bild: "Inklusion" ist nur etwas für die weniger behinderten Kinder. Eine fatale Sicht, die nichts mit der UN-BRK zu tun hat und dem Recht ALLER Menschen mit Behinderung auf vollumfängliche Teilhabe. Wer könnte und müsste hier gegensteuern: Das Kultusministerium. Wer steuert gegen? Wir sehen niemanden.

  • Inklusion am Gymnasium? Teil 2 (5/2022)

    Und der Etikettenschwindel geht fast jede Woche weiter:
    Auch in Lörrach gibt es keine "Inklusion", sondern lediglich eine Kooperation mit einer ebenfalls privaten Sonderschule:
    https://www.news4teachers.de/2022/04/jedes-kind-ist-wertvoll-wie-inklusion-am-privaten-gymnasium-der-freien-evangelischen-schulen-loerrach-funktioniert/

    Partnerschule ist die Karl-Rolfs-Schule, die alle ihre "Außenklassen" auf ihrer Web-Seite als "inklusive Angebote" verkauft, und das schon seit Jahren.
    Aprops verkaufen: Gut verkaufen kann sich auch immer wieder das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium in Stuttgart, das auch angeblich inklusiv arbeitet. Aber - welch Überraschung - auch hier handelt es sich ledilich um die ausgelagerte Klasse einer Sonderschule:
    https://www.regio-tv.de/mediathek/video/mehr-inklusion-an-schulen-theresa-schopper-besucht-elly-heuss-knapp-gymnasium/

    Leider bedient auch die Kultusministerin die falsche Begrifflichkeit: Wer sich wünscht, dass "weitere Schulen in Zukunft inklusiver arbeiten", sollte keine besuchen, die eben nicht inklusiv arbeitet, so als ob es das Schulgesetz von 2015 gar nicht gäbe.

    Und auch der Stuttgarter Zeitung müsste einmal jemand erklären, dass "Schul-Kooperation" keine "gelebte Inklusion" ist: Sie ist gelebte Kooperation - nicht weniger, aber eben auch nicht mehr.
    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.schul-kooperation-in-bad-cannstatt-gelebte-inklusion-am-elly.a7f7d3f9-ddd7-424f-a841-1dce5db9e6bf.html?reduced=true

  • Corona und Nixklusion (4/2022)

    "Land beschließt Teststrategie für Sonderpädagogik nach den Osterferien"
    war zu lesen:
    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-beschliesst-teststrategie-fuer-sonderpaedagogik-nach-den-osterferien/?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=220413_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=coronavirus%3E

    Gestestet wird nur noch in Sonderschulen GENT und KMENT sowie an den entsprechenden Schulkindergärten. "Damit bietet das Land besonders vulnerablen Gruppen Schutz vor einer Infektion mit Corona."

    Nein! Denn die "vulnerablen Gruppen" leben und lernen mitten unter uns. Das nennt man "Inklusion". Aber das hatte ja schon der Bund mit der Maskenpflicht schon vorgemacht: Wer geschützt werden soll, soll sich doch selbst ins Krankenhaus, ins Pflege- oder Altenheim oder Behindertenheim einweisen lassen. Und ganz folgerichtig: Wenn du das Infektionsrisiko deines Kinds mit Behinderung verringern möchtest, dann schick es eben in die Sonderschule! Wer als alter, kranker, behinderter Mensch oder halt als SchülerIn an der Gesellschaft teilhaben will, der muss halt mit den Bedingungen dort irgendwie zurecht kommen. Das wäre ja noch schöner, wenn sich alle für wenige einschränken müssten.

    Inklusionsverständnis 2022.

  • Inklusion am Gymnasium? Teil 1 (4/2022)

    Kurz dachten wir, wir hätten etwas "verpasst"! Inklusion am Gymnasium im Schwarzwald? Wir lasen im Inklusionspegel von "mittendrin" e.V. davon:

    https://www.inklusions-pegel.de/maerz_2022

    Hier der Artikel:
    https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.inklusion-in-altensteig-muetter-zeichnen-gymnasium-aus.6a9dcba3-3f5b-4d90-a294-9e58480ea358.html

    Aber nein! Es ist mitnichten eine inklusive Lösung, sondern eine Außenklasse. Nicht einfach nachzurecherchieren, aber eindeutig:
    https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.christophorus-gymnasium-altensteig-inklusion-startet-mit-sechs-schuelern.01e76c22-8986-4ccb-ba1c-c110f8c83642.html

    Die Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bleiben Sonderschüler. Die Sonderschule, ist dort zu lesen, sei am Anfang auch sehr skeptisch gewesen... Und es ist von "überdurchschnittlichen Leistungen" der Kinder mit Down-Syndrom (ausschließlich diese sind jetzt am Gymnasium) die Rede. Unser Inklusionsverständnis ist das übrigens nicht. Niemand muss sich für "Inklusion" "qualifizieren". Unser "Lieblings"satz im Artikel ist dieser: "Dass sich das Christophorus-Gymnasium auf die Beschulung von Kindern mit verändertem Erbmaterial einlasse und bereit sei, sie zu fördern, sei vorbildlich." Puh und noch mal puh!!! Deutschland, Baden-Württemberg, 2022.

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